FAQ

HÄUFIGE FRAGEN

Was ist Kieferorthopädie?
Die Kieferorthopädie befasst sich mit den Fehlstellungen der Zähne bzw. der Fehllage von Ober- und Unterkiefer zueinander. Sie wird überwiegend bei Kindern und Jugendlichen, aber auch im Erwachsenenalter durchgeführt.
Entscheidend für die Möglichkeit einer kieferorthopädischen Behandlung ist nicht das Lebensalter eines Menschen, sondern die Festigkeit der Zähne im Kieferknochen. Gerade für Erwachsene hat sich in den letzten Jahren das Behandlungsspektrum enorm erweitert, beispielsweise durch feste Zahnspangen an den Innenseiten der Zähne (Incognito) oder durchsichtige Kunststoffschienen (Aligner).

Was sind Fachzahnärzt*innen für Kieferorthopädie?
Voraussetzung für die Erlangung der Fachzahnärt*innen für Kieferorthopädie ist ein abgeschlossenes zahnmedizinisches Studium, sowie ein praktisches Jahr in einer allgemein zahnärztlichen Praxis. Danach folgt eine mindestens dreijährige Weiterbildung an einer Universitätsklinik und einer Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie. Dabei arbeitet man ganztägig, unter Anleitung an den Patient*innen und lernt das gesamte Spektrum der Kieferorthopädie kennen. Die Weiterbildung findet ihren Abschluss in einer Fachzahnarztprüfung vor einer Prüfungskommission der jeweiligen Zahnärztekammer. Dieses unabhängige Prüfungsgremium ist u. a. mit Hochschulprofessor*innen besetzt.

Was sind die häufigsten Gründe für eine Zahnregulierung?
Vorstehende Kiefer
Bei einem „Rückbiss” des Unterkiefers stehen in der Regel die Oberkieferfrontzähne weit vor den Unterkieferfrontzähnen. Bei einem „Vorbiss” dagegen beißen die unteren Schneidezähne vor die oberen.

Engstände
Wenn die Zähne nicht in einem ordentlichen Bogen stehen, sondern dicht verschachtelt sind, spricht man von einem Engstand.

Tiefer Biss
Wenn die Frontzähne beim Zusammenbeißen zu weit (>3mm) übereinanderlappen, spricht man von einem tiefen Biss. Es kann sein, dass die unteren Frontzähne die Schleimhaut des Gaumens berühren und sogar verletzen.

Lücken
Wenn die Zähne im Vergleich zum Kiefer zu schmal sind, können Lücken zwischen den Zähnen auftreten. Auch Daumenlutschen oder andere Angewohnheiten können zu Zahnlücken führen. Der Daumen wirkt dabei wie ein kieferorthopädisches Gerät, das die Zähne nach vorne drückt und den Unterkiefer hinten hält. Lücken entstehen ebenso durch den Verlust von Zähnen. Gehen bleibende Zähne verloren, so ist nicht selten im Zuge einer kieferorthopädischen Behandlung ein Lückenschluss möglich, um Zahnersatz zu vermeiden.

Offener Biss
Die Seitenzähne beißen aufeinander, die Frontzähne aber nicht. Vorne wird ein „Loch” sichtbar, das Abbeißen ist nicht möglich. In einigen Fällen liegt eine erbliche Veranlagung vor. In den meisten Fällen jedoch ist der offene Biss durch Fingerlutschen, Nuckelflaschen oder Schnuller als Dauertröster verursacht. Problematisch ist ein offener Biss, wenn sich die Zunge bei jedem Schluckvorgang zwischen die Zähne presst. Dies erschwert die kieferorthopädische Behandlung. Der offene Biss kann auch im Seitenzahnbereich auftreten.

Muss eine Zahnspange wirklich sein?
Wenn Ober- und Unterkiefer nicht richtig zusammenpassen und die Zähne schief im Kiefer stehen, sieht das nicht nur unschön aus, sondern es kann auch schwerwiegende Folgen haben. Engstände und Verschachtelungen der Zähne können die Entstehung von Karies und Parodontalerkrankungen erheblich begünstigen. Ist die Funktion des Kauens oder Abbeißens gestört, können durch die verminderte Kautätigkeit Magen- und Darmbeschwerden entstehen. Auch Nacken- und Kiefermuskulatur können durch einen falschen Biss verspannen. Kopfschmerzen sind häufig die Folge. Wenn der Mund beim Schlafen offensteht und die Atemluft nicht durch eine korrekte Nasenatmung befeuchtet und angewärmt wird, treten häufig Erkältungskrankheiten und Hals-Nasen-Ohren-Probleme auf. Bei Kindern, die wegen einer großen Zahnstufe die Lippe nicht schließen können, führt die Mundatmung oft dazu, dass die Rachenmandeln (“Polypen”) und die Gaumenmandeln entfernt werden müssen und der Oberkiefer sich durch den erhöhten Wangendruck in der Breite nicht ausreichend entwickeln kann. Auffällig sind natürlich auch die durch eine Fehllage der Kiefer oder durch die Fehlstellung der Zähne hervorgerufenen Sprechfehler wie z. B. das Lispeln. Bei Patient*innen mit vorstehenden oder nach vorne gekippten Zähnen ist die Gefahr der Zahnschädigung durch Trauma statistisch gesehen deutlich höher als bei gerade stehenden Zähnen. Oft ist aus diesem Grunde eine Frühbehandlung sinnvoll, um die Zahnreihen „sturzsicherer” zu machen.

Kosten
– Gesetzlich versicherte Patient*innen
Bis zum 18. Lebensjahr
Eine kieferorthopädische Behandlung wird bis zum 18. Lebensjahr ab einem bestimmten Schweregrad von der Krankenkasse bezuschusst. Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst 80 % des Kassenplans, beim zweiten Kind in Behandlung 90 %. Die restlichen 20 % bzw. 10 % sind von den Eltern als Eigenanteil zu entrichten und werden bei erfolgreich abgeschlossener Behandlung am Ende der Behandlungszeit von der Kasse zurückerstattet.
Zu den von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschussten Leistungen gehören derzeit nicht die Funktionsanalyse des Kiefergelenkes, die Glattflächenversiegelung, das Pendulum, Kleberetainer, Minischrauben oder bessere Materialien wie Titanbögen, programmierte Brackets und selbstligierende Bracketsysteme. Diese außervertraglichen Leistungen sind privat zu tragen.

Ab dem 18. Lebensjahr
Erwachsenenbehandlungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur bezuschusst, sofern eine schwerwiegende Kieferfehlstellung vorliegt, die allein kombiniert kieferorthopädisch kieferchirurgisch lösbar ist. Auch hier ist zunächst ein Eigenanteil von 20 % zu entrichten, der am Ende der erfolgreich abgeschlossenen Behandlung zurückerstattet wird. Außervertragliche Leistungen wie die Funktionsanalyse des Kiefergelenks oder andere Materialien wie Titanbögen werden bei der Bezuschussung der Krankenkasse nicht berücksichtigt. Andernfalls ist eine Erwachsenenbehandlung privat zu tragen.

– Privatversicherte Patient*innen
Die private Krankenversicherung erstattet je nach abgeschlossenem Vertrag einen Teil oder die gesamte kieferorthopädische Behandlung. Dies ist vorher mit dem jeweiligen Versicherer anhand Ihres Behandlungsplans zu klären.

Steuerlich geltend machen
Zusätzliche Leistungen können als außergewöhnliche Belastung der Einkommenssteuererklärung beigefügt werden. Sprechen Sie Ihre*n Steuerberater*in an.

Zusatzversicherung
Eine Zahnzusatzversicherung umfasst ggf. auch kieferorthopädische Leistungen. Die Versicherung muss dafür in der Regel vor der Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit abgeschlossen werden. In welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist, ist mit dem Versicherer direkt zu klären.